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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Steuersatz

Wir betreuen ein in der Molekulardiagnostik tätiges Unternehmen (GmbH), welches in seinem Labor PCR-Tests für private Selbstzahler durchführt (hier keine Erstattung durch KV) und auswertet (das Labor gilt als Testzentrum für Covid-Patienten). Der Gesellschafter/Geschäftsführer ist ein pensionierter Universitätsprofessor, der bis heute ein privates Labor betreibt, jedoch nicht die Qualifikation eines Arztes hat. Die Tests selbst werden nicht im Auftrag eines anderen Arztes durchgeführt; die Kunden kommen vielmehr bei Bedarf vorbei und lassen sich den Test abnehmen. Frage: Welchen USt-Satz muss unser Mandant für seine Tätigkeit dem Kunden/Patienten in Rechnung stellen?
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