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§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG,Anlage 2 zu § 12 Abs 2 Nr. 1 UStG,Steuersatz bei zubereiteten Getränken

Fällt der Verkauf von Bubble Tea unter den ermäßigten Steuersatz? Mein Mandant hat einen reinen Verkaufsstand mit wenigen Stehtischen. Hauptbestandteil ist schwarzer bzw. grüner Tee. Dazu kommen noch Sirup und Perlen aus Maniok-Stärke. Oder kommt es durch die Zubereitung/das Mischen im Verkaufsladen dann zu 19 % USt?
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