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Umsatzsteuer,Steuersatz,Verkauf von Speisen und Getränken

Ich habe einen Verein, welcher ein Kulturkino betreibt. Er verkauft hier auch Getränke zu 19 % und Speisen in Form von abgepackten Erdnüssen, M-Riegel, Gummibärchen usw. (kein Popcorn). Unterliegen diese Speisen dem ermäßigten Steuersatz aus der Gastronomie oder sind hier 19 % USt anzuwenden?
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