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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Steuersatz

Es gibt einen Schützenverein, welcher neben dem ideellen Bereich auch eine Vermögensverwaltung hat. In Rahmen dieser Vermögensverwaltung wird eine Vereinsgaststätte und eine Wohnung (60 qm, mit Bad, aber ohne Küche) vermietet. Es stellt sich die Frage hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung und ob die Wohnung eigentlich eine klassische Wohnung ist. 1. Sind Wohnung und Gaststätte umsatzsteuerpflichtig, oder ist die Wohnung als umsatzsteuerfrei zu behandeln? 2. Steuersatz 7 % oder 19 %?
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