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Ort,Steuersatz

Ich habe in letzter Zeit verstärkt Eingangsrechnungen von Mandanten gesehen, wo die Mandanten ihre deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben. Der Lieferant hat diese auf der Rechnung angegeben. Es handelt sich um Downloads (sonstige Leistungen) und Warenlieferungen (Lieferungen) von Lieferanten aus der EU und aus Drittländern. Mein Problem: Verschiedene Lieferanten rechnen trotzdem 19% deutsche Umsatzsteuer ab. Meine erste Frage: Es müssten doch meines Erachtens immer Nettorechnungen (Reverse-Charge-Verfahren oder IG-Lieferung (aus EU-Land) bzw. steuerfreie Lieferung (aus Drittland) gestellt werden. Da aber mehrere Lieferanten trotz Angabe der USt-ID-Nummer meiner Mandanten mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen, werde ich unsicher, ob die oder Recht haben oder ich. Zusatzfrage: Wenn die Lieferanten 19% deutsche Umsatzsteuer ausweisen, obwohl das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden müsste, gehe ich davon aus, dass die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht "gesetzlich geschuldet" wird, damit unrichtig ausgewiesen ist und daher ein Vorsteuerabzug meiner Mandanten nicht zulässig ist. Wie sehen Sie das? Ich vertrete
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