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Umsatzsteuer,Steuersatz,Speisen und Getränke

Unsere Mandant betreibt ein Cateringunternehmen. Er liefert zubereitete Essen an Privatkunden. Teilweise werden Besteck, Geschirr und Gläser mit zur Verfügung gestellt. Wie ist die Zurverfügungstellung von Geschirr, Gläsern und Besteck bei der Umsatzsteuer zu behandeln? Welcher Steuersatz ist anzuwenden? Gilt der ermäßigte Steuersatz, wenn Geschirr nur für die gelieferten Waren verwendet wird?
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