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Rücksendung,Gutschrift,Änderung Bemessungsgrundlage

Ein Mandant von mir hat Ware im Oktober 2020 an einen Kunden geschickt. Die Ware hat einen Verkaufswert von 10.000 € + 16 % USt., mithin 11.600 €. Eine Rechnung wurde gestellt. Von dieser Ware hat er Anfang 2021 Ware im Wert von 2.000 € netto zurückgesendet und möchte diese gutgeschrieben haben. Fragestellung: Welcher Steuersatz ist anzuwenden? 16 % oder 19 %?
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