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Umsatzsteuer,Steuersatz,Verein

Sachverhalt: Der Faschingsverein hat ein Vereinsheim. Dieses wird für private Feiern (Geburtstage etc.) tageweise vermietet. Der Verein erzielt hieraus täglich Mieteinnahmen von 1.000 €, Kosten für die Reinigung der Räume von 150 € und pro geöffneter Wein-/Sektflasche ein Korkgeld von 5 €. Der Verein bietet auch alternativ die komplette Bewirtung solcher Feierlichkeiten an, was dann im Bereich Geschäftsbetrieb erfasst wird mit 19 % USt. Fragen: 1. Sind die Mieteinnahmen aus der kurzfristigen Vermietung der Räumlichkeiten im Bereich Vermögensverwaltung auf Konto #4111 mit 7 % Umsatzsteuer zu buchen oder im Bereich Geschäftsbetrieb (kurzfristige Vermietung, somit keine normale Vermietung) mit 19 % USt? 2. Sind die Einnahmen Reinigungsgebühr als Nebenleistung zur Vermietung ebenfalls im Bereich Vermögensverwaltung mit 7 % USt zu erfassen oder im Bereich Geschäftsbetrieb mit 19 % USt? 3. Ist das Korkgeld im Bereich Geschäftsbetrieb mit 19 % USt zu erfassen?
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