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§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG,Leistungen zwischen Vermieter und Mieter,Hotelumsätze B2B

Unternehmer 1 vermietet ein gesamtes Hotel mit 29 Einzelzimmern, zwei Büros und einem Lagerraum an Unternehmer 2 mit 19 % Umsatzsteuer. Unternehmer 2 vermietet die 29 Einzelzimmer des Hotels kurzfristig je nach Bedarf mit 7 % Umsatzsteuer für Montagearbeiter an Unternehmer 3 weiter. Zudem vermietet Unternehmer 2 zwei Büros und einen Lagerraum mit 19 % Umsatzsteuer dauerhaft an Unternehmer 3 weiter. Frage: Vermietet der Unternehmer 1 an Unternehmer 2 mit korrektem Steuersatz in Höhe von 19 %? Wenn nein, warum und mit welchem Steuersatz müsste die Rechnung ausgewiesen werden? Wie erfolgt die Aufteilung?
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