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Trinkgelder,Bemessungsgrundlage,§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG

Der Unternehmer (Gastronomie) erhält vom Kunden Trinkgeld (Bank oder Kasse). Die Umsätze werden grundsätzlich mit 7 % und 19 % berechnet. Das Trinkgeld ist ja in diesem Fall steuerpflichtig (Unternehmer erhält das Trinkgeld). Frage: Wie soll das Trinkgeld gebucht werden, mit 7 %, 19 % oder aufgeteilt?
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