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Vermögensverwaltung,Zweckbetrieb,wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Unser Mandant, ein eingetragener Verein (Hundesport) mit Verpachtung einer Gaststätte (wirtschaftlicher Bereich), bietet Kurse zur Hundeerziehung an (gebucht im ideellen Bereich). Hierzu wird der an der Gaststätte angrenzende Hundeplatz an eine Hundebetreuerin vermietet, die die Kurse leitet. USt 7 % wäre richtig? Sind die Einnahmen aus der Hundeerziehung trotz der Gaststätte und der Vermietung des Platzes weiterhin dem ideellen Bereich zuzuordnen oder werden diese steuerpflichtig im wirtschaftlichen Bereich?
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