Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Energieversorgung,Steuersatz,Steuersatzsenkung

Mein Mandant hat pandemiebedingt ein größeres Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung und fragt in diesem Zusammenhang nach der umsatzsteuerlichen Zuordnung des richtigen Monats. Die Nebenkosten wurden per 31.12.2020 abgelesen. Die Abrechnung erfolgte im Monat August 2021. Nach Recherche in mir vorliegender Fachliteratur wird bei Energieversorgern unterschieden, ob es sich um Guthaben oder Schlussrechnungen handelt. Allerdings handelt es sich hier nicht um einen Energieversorger, sondern um einen Vermieter, der ein Hotelgebäude vermietet. Bitte beleuchten Sie diese Thematik sowohl aus Sicht des Vermieters als auch aus der Perspektive des Mieters.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen