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§ 4 Nr. 12 Buchst a UStG,§ 9 Abs. 2 UStG

Unser Mandant besitzt eine größere Immobilie mit mehreren Wohnungen (Ein-/Zwei-Zimmer-Appartements). Er vermietet die gesamte Immobilie in einem Pachtvertrag an einen Freizeitpark. Dieser nutzt die Wohnungen, um jeweils kurzfristig (kürzer als sechs Monate) Mitarbeiter unterzubringen. Zu welchem Umsatzsteuer-Satz erfolgt die Vermietung? (Die Kleinunternehmer-Grenze wird deutlich überschritten.) Macht es einen Unterschied, ob die Immobilie möbliert vermietet wird?
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