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Pauschalierung,Landwirt,Grenze

Unser Mandant betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb in Form einer Baumschule (LuF) und einen weiteren Betrieb im Bereich GaLaBau (Gewerbe). Beide Betriebe werden als Einzelunternehmen geführt. Die Buchführungen/Gewinnermittlungen erfolgen getrennt. Beide Betriebe befinden sich an derselben Adresse und nutzen die dortigen Räumlichkeiten. Für beide Betriebe werden jeweils wechselseitig Verrechnungskonten geführt. Es kommt auch immer wieder zur Überlassung von Maschinen und Personal zwischen den Betrieben (mit entsprechender Weiterbelastung der Kosten). Für beide Betriebe (Einzelunternehmen) wird gemeinsam eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben. Nach derzeitigem Stand erzielt der Bereich Baumschule (LuF) einen Umsatz im Jahr 2021 in Höhe von 319.933,65 € und der Bereich GaLaBau einen Umsatz in Höhe von 324.185,67 € im Jahr 2021. Ab dem 1.1.2022 gibt es Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Pauschalierung für bestimmte landw. Betriebe. Kann unter der Annahme, dass die 600.000 € beim landwirtschaftlichen Betrieb nicht überschritten werden, weiterhin die Umsatzsteuerpauschalierung (10,7 %) angewendet werden, oder handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem die Betriebe gemeinschaftlich (als ein Betrieb) betrachtet werden müssen und somit aufgrund der gemeinschaftlichen Überschreibung der Umsatzerlöse in Höhe von 600.000 € keine Umsatzsteuerpauschalierung ab 2022 mehr erfolgen darf?
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