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Hotel,Weiterberechnung

Unsere Mandantin ist die B-GmbH mit Sitz im Inland. Unternehmensgegenstand sind Dienstleistungen an diversen Standorten im Inland. Diese Dienstleistungen werden insbesondere von den eigenen Arbeitnehmern der B-GmbH, aber auch von Subunternehmen erbracht. Das Subunternehmen SIA TT mit Sitz in Riga, Lettland hat für die B-GmbH Dienstleistungen im Inland erbracht und entsprechend die Rechnungen nach § 13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) – umsatzsteuerlich u. E. korrekt – ausgestellt. Die Unterbringungskosten (z. B. Hotelübernachtungen) der Arbeitnehmer des Subunternehmens SIA TT wurden von der B-GmbH bezahlt. Diese Kosten werden von der B-GmbH an die SIA TT weiterberechnet. Diese Rechnungen wurden umsatzsteuerfrei und mit dem Hinweis auf § 13b UStG ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Fragen: Wie ist die Weiterberechnung von Hotelkosten umsatzsteuerlich im o.g. Fall zu behandeln? Sollte die Weiterberechnung von Hotelkosten umsatzsteuerpflichtig sein, welcher Steuersatz würde dann zur Anwendung kommen (kurzfristige Unterbringung, Beherbergungsleistungen)?
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