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§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG,Vermögensverwaltung

Meine Mandantin, ein eingetragener Verein (VHS), ist Mieterin von Büro- und anderen Räumen in einem Gebäude. Von diesen Räumen könnte die VHS immer wieder Räume an Fü. Tourismus, eine Firma, vermieten, allerdings nicht zu festen Zeiten und in keinem festgesetzten Zeitraum. Weiterhin gibt es eine D.-Akademie, die langfristig (über sechs Monate) ebenfalls Räume anmieten würde. Meine Fragen: Die Vermietung an Fü.-Tourismus wäre meines Erachtens eine kurzfristige Vermietung, die zum steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehört. Fraglich ist der Steuersatz: 7 % oder 19 %? Die Vermietung an die D.-Akademie läuft m.E. unter der Vermögensverwaltung, da die Vermietung über sechs Monate läuft. Auch hier die Frage nach dem Steuersatz: 7 % oder 19 %? Beide Mieter sind Fremde und keine Mitglieder der VHS. Beide Mieter sind Unternehmer, daher kann die Option zur Umsatzsteuer erfolgen. Muss die VHS bei der Vermietung über sechs Monate jedoch zur Umsatzsteuer optieren?
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