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Holz-Lieferungen,Brennholz,Bretter,§ 12 UStG

Mein Mandant hat sein Gewerbe auf „Sägewerk und Brennholzhandel“ angemeldet. Er kauft Stammholz ein, schneidet die Stämme in bestimmte Längen ab, spaltet die Stammteile in Scheite und verkauft diese dann als Brennholz weiter. Da es sich um Brennholz handelt, ist hier der ermäßigte Steuersatz anzuwenden? Wie sieht es aus, wenn mein Mandant Stammholz einkauft, dieses dann im eigenen Sägewerk schneidet und die Bretter dann weiterverkauft? Dies ist dann noch unter dem normalen Steuersatz 19 % zu versteuern?
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