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Umsatzsteuer,Steuersatz,Vorsteuerabzug

Es geht um einen Mandanten, der gewerblich Solaranlagen veräußert. Paneele, die in diesem Jahr geliefert (vom Mandanten gekauft) wurden, aber erst im Januar nächsten Jahres an den Endkunden weiterveräußert und geliefert werden – wie ist damit umzugehen? Ist die Information richtig, dass diese Verkäufe von Solaranlagen ab 2023 umsatzsteuerbefreit sind, wenn die Lieferung nächstes Jahr erfolgt? Der Mandant erhält dieses Jahr bereits Anzahlungen (teilweise auch schon den gesamten Rechnungsbetrag). Also muss auf den Rechnungen dazu ja auch die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Wenn diese Verkäufe ab nächstes Jahr von der Umsatzsteuer befreit sind: 1. Wie verhält es sich mit der Vorsteuer, die dieses Jahr geltend gemacht wird, wenn der Verkauf nächstes Jahr umsatzsteuerbefreit ist? 2. Kann in diesem Jahr komplett abgerechnet werden (Ausgangsrechnung mit USt und Geldeingang vom Kunden)? Wie ist die Vorgehensweise? Außerdem teilen Sie uns bitte mit, ob es bei Minijobs eine Begrenzung des Stundenlohns nach oben gibt? Oder kann ein Minijobber 50 € oder mehr pro Stunde verdienen?
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