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Planungsleistungen,Architekt,Grundstücksleistungen

Unsere Mandantin, eine Architekten-GmbH mit Betriebsstätte in Deutschland, erbringt für einen österreichischen Architekten folgende Leistung: Erstellung Entwurf und Genehmigungsunterlagen für ein Objekt in Deutschland. Muss die Rechnung an den österreichischen Architekten mit deutscher Umsatzsteuer von 19 % gestellt werden?
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