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Umsatzsteuer,Steuersatz,Ort der sonstigen Leistung

Unternehmer U produziert Musik und Melodien. Diese „verkauft“ U an andere Musiker/Produzenten (weltweit) für einen Betrag X weiter. Die Melodien fließen teilweise in Musikstücke der Musiker/Produzenten mit ein. Wenn die Lieder der anderen Musiker/Produzenten online gestreamt oder im Radio gespielt werden, erhält U einen Anteil, der ihm über die Gema zufließt. Außerdem plant U, seine Melodien über eine Internetplattform zu verkaufen. Auch hier wird das Angebot weltweit verfügbar sein. Kunden können Privatpersonen und auch Unternehmer sein. In welcher Höhe die Umsätze ausfallen werden, ist noch unklar. Fragen: 1) Liegt in dem Verkauf der Musik/Melodien an andere Künstler/Produzenten eine Lieferung oder sonstige Leistung vor, wie ist diese umsatzsteuerlich zu behandeln (für Unternehmen in der EU und im Drittland)? 2) Liegt im Rahmen der „Gema-Bezüge“ eine Lieferung oder sonstige Leistung vor, und wie ist diese umsatzsteuerlich zu behandeln (für Unternehmen in der EU und im Drittland)? 3) Handelt es sich bei dem Vertrieb der Musik/Melodien um eine Lieferung oder sonstige Leistung, und wie ist diese umsatzsteuerlich zu behandeln (für Unternehmen und Privatpersonen in der EU und im Drittland)?
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