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Pauschalierung,USt,Grenze

Eine Mandantin – eine GbR – betreibt in ihrem Unternehmen Ackerbau und Weinbau. Der Weinbaubetrieb soll nun zur Vermeidung der Überschreitung der neuen Umsatzgrenze zum 01.01.2022 herausgetrennt werden. Er wird zukünftig nur noch von einem Gesellschafter in einem Einzelunternehmen betrieben. Der Gesellschafter war bisher schon für den Betriebszweig Weinbau zuständig. Der neue Betrieb wird m.E. neu beurteilt, so dass eine Besteuerung nach § 24 UStG möglich sein wird. Der zu erzielende Umsatz liegt weit unter der Grenze. Die Frage ist, ob der verbleibende Betrieb – die GbR – auch weiterhin nach § 24 UStG besteuert werden kann, da auch diese zukünftig unter der Grenze liegt. Kann die Umsatzgrenze aufgrund der Umstrukturierung nicht neu beurteilt werden, oder muss stur nach dem Vorjahresumsatz 2021 beurteilt werden?
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