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Umsatzsteuer,Steuersatz,Teilleistungen

Unserer Mandantin, die GSH, ist Dienstleister und für viele kleine Betriebe (Partner) tätig. Gegenstand des Unternehmens ist die Bündelung von Vermarktungskräften, die Betreuung der Mitgliedskooperationen, die Koordinierung von Werbemaßnahmen etc. Sie hat mit der NEV GmbH, die auf dem gleichen Gebiet tätig ist, einen Vertrag geschlossen. Ziel des Vertrags ist eine strategische Partnerschaft, um Verbesserungen aus den Verhandlungen mit Lieferanten und Herstellern zu erzielen. Die NEV führt also die Verhandlungen für die Partner, die der GSH angeschlossen sind. Mit diesem Vertrag werden jedoch keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen begründet. Die NEV zahlt an unsere Mandantin monatlich Abschlagszahlungen, die zum Jahresende abgerechnet werden. Die GSH leitet dann Beträge unter Abzug ihres Anteils an die Partner weiter. Die NEV hat die abgerechneten Vergütungen unter Anrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen von 19 % bzw. 16 % komplett zum 31.12.2020 mit 16 % Umsatzsteuer abgerechnet. Ist das zutreffend?
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