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Steuerfreiheit,Regelsteuersatz,Perücke

Unser Mandant betreibt einen Friseurladen und ist umsatzsteuerlicher Unternehmer. Er kauft mit Vorsteuerabzug Zweithaar ein und verkauft dies an Privatpersonen mit Umsatzsteuer (Haarverlängerungen, ältere Menschen mit weniger Haaren usw.). Dieser Fall ist unstrittig. Allerdings wird auch für z.B. Krebspatienten ein Zweithaar/eine Perücke angeboten und verkauft. Hierzu lässt sich der Patient vom Arzt die Perücke auf Rezept ärztlich verordnen und reicht dies mit Kostenvoranschlag durch unseren Mandanten bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erteilt eine Kostenzusage. Unser Mandant liefert und passt die Perücke speziell für den Patienten an. Es stellt sich die Frage, ob unser Mandant diese Perücke mit 19 % Umsatzsteuer abrechnen muss oder ob eine Befreiungsvorschrift vorliegt? Falls eine Befreiungsvorschrift vorliegt, hat dann unser Mandant aus dem Einkauf den Vorsteuerabzug?
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