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Umsatzsteuer,Steuersatz,Taxi

T ist Taxiunternehmer und hat einen Vertrag mit einem Mobilitätsverbund M abgeschlossen, der seinerseits Fahrten im Bereich ÖPNV für einen öffentlichen Träger durchführt. Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Fahrleistungen im Bedarfsverkehr mit Taxis durch T an M in der Form, dass M zu bestimmten Zeiten keine regelmäßigen Fahrten für die Kunden anbietet, sondern einen Ruf-Taxi-Dienst. Das heißt, die Kunden des M melden ihren Beförderungswunsch an eine zentrale Nummer, und T führt dann im Auftrag von M die Fahrten durch. Im Vertrag ist u.a. ausdrücklich Folgendes geregelt: – Der Beförderungsvertrag mit dem Fahrgast kommt nur mit M zustande. – Der Fahrgast darf nur nach den Tarifbedingungen des M befördert werden. – Nur tariflich vordefinierte Tickets dürfen verwendet oder ausgegeben werden. – Ticketrollen und Abrechnungssysteme stellt M an T. – Die vereinnahmten Gelder sind Eigentum des M. – M versteuert die Einnahmen. – T rechnet mit M nach einem besonderen Modell ab: eine Mischung aus Pauschalen und individuellen Komponenten je nach Aufwand (Anzahl Kilometer, Anzahl Gäste usw.) Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sachverhalts folgen zwei Fragen: Frage 1: M rechnet mit T im Gutschriftsverfahren ab, und zwar alle Leistungen mit dem allgemeinen USt-Satz (19 %), obwohl bei Betrachtung der reinen Leistung (z.B. „5 km Taxifahrt innerhalb derselben Gemeinde“) für sich betrachtet der ermäßigte USt-Satz (7 %) zum Ansatz kommen könnte. Ist dies korrekt? Frage 2: T kontrolliert, ob die Fahrgäste gültige Tickets haben. Falls nicht, so können die Fahrgäste im Taxi einen Fahrschein kaufen. Eigentlich sollten in allen Taxen Abrechnungssysteme von M vorhanden sein (siehe Vertrag) – dies funktioniert aber praktisch nicht, da T hunderte Taxis betreibt und M so viele Systeme gar nicht stellen kann. In diesen Fällen soll T (einvernehmlich) selbst eine Quittung für den Gast ausstellen. Was ist hier umsatzsteuerlich zu beachten? Ist es korrekt, dass T an dieser Stelle gegenüber dem Fahrgast gar keine USt ausweist, da er das Geld ja nur für M vereinnahmt?
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