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Kleinunternehmer,Kindertagespflege

Meine Mandantin ist als Tagesmutter selbstständig und erhält vom Jugendamt Tagespflegegeld nach §§ 22–24 SGB VIII. Sie betreut Kinder von 25 bis 30 Stunden pro Woche. Die Kinder übernachten nicht bei ihr. Meine Mandantin hat eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert. Im Jahr 2020 wurde die Grenze der Kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG überschritten. Nun stellt sich die Frage, ob die Tagespflegegelder der Umsatzsteuer unterliegen.
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