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Grundstücksentnahme,verpachtetes Grundstück

Mein Mandant ist Landwirt. Er hat verschiedene Betriebsgrundstücke und Flurstücke. Die Grundstücke sind einzeln verpachtet an verschiedene Pächter. Es werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Nunmehr beabsichtigt er, ein einzelnes Flurstück mit einer Größe von 9.000 m² in das Privatvermögen zu überführen. Die Gesamtfläche des Betriebs beträgt 120.000 m². Hierzu hatte er ein Gutachten eines vereidigten Gutachters erstellen lassen. Außerdem hat er gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung über die Entnahme mit Gewinnberechnung des Entnahmegewinns abgegeben. Das Pachtverhältnis besteht fort. Nunmehr hat das Finanzamt mitgeteilt, eine Entnahme und ein entsprechender Entnahmegewinn kämen nicht in Betracht, da das Verhältnis zum landwirtschaftlichen Betrieb nicht unterbrochen sei. Soweit ich sehe, ist durch die einfache Nutzungsänderung in der Vergangenheit ein Betriebsgrundstück nicht privatisiert worden und daher immer noch Betriebsvermögen. Hierzu hat der BFH mitgeteilt, ohne eine Entnahmeerklärung gegenüber dem Finanzamt komme Privatvermögen nicht in Betracht, und damit auch nicht Einkünfte der Vermietung und Verpachtung. Die bloße Erklärung als Vermietung und Verpachtung des Grundstücks reiche nicht aus. Ich bitte um Stellungnahme. Wie sehen Sie die Situation? 1) Das Pachtverhältnis mit dem bisherigen Pächter besteht fort. 2) Das Pachtverhältnis mit dem bisherigen Pächter wird beendet.
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