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Altenteilerhaus,Privatvermögen,Betriebsvermögen

Mein Mandant hat im Kj. 1993 den landwirtschaftlichen Betrieb von seinen Eltern unentgeltlich übertragen bekommen. Auf der Hofstelle befindet sich das Wohnhaus meines Mandanten und das Austragshaus der Eltern. Die Eltern sind 2015 verstorben. Das Austragshaus ist bis heute unbewohnt. Das Austragshaus mit dem anteiligen Grund und Boden von ca. 1.000 qm soll nun der Sohn meines Mandanten unentgeltlich zur Eigennutzung erhalten. Der Sohn ist aber nicht als Hofübernehmer vorgesehen. Wird das Austragshaus nach dem Tod der Eltern landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder bleibt es Privatvermögen? Sind bei der Überlassung an den Sohn die stillen Reserven zu versteuern?
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