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Gewillkürtes BV,Gewerbe der Ehefrau

Der Landwirt A hat in den Jahren 2010–2018 in eigenen Räumlichkeiten eine Käserei und einen Hofladen betrieben. Zu diesem Gebäudekomplex gehören auch ein paar Stallungen. Die hierbei entstehenden Einkünfte wurden als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte deklariert und veranlagt. Sämtliche hier angegebenen Räumlichkeiten gehörten zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs. Von 2018 an ruhte der aktive Betrieb dieser beiden Tätigkeiten. Im Jahr 2020 überträgt A sein ganzes Vermögen (auch das Grundstück, auf dem die Käserei und der Hofladen betrieben wurde) auf seinen Sohn B. B führt die landwirtschaftliche Tätigkeit von A fort. Der Betrieb der Käserei und des Hofladens ruht bis heute. Nun möchte die Ehefrau von B unter ihrem Namen in den ehemaligen Räumlichkeiten der Käserei und des Hofladens eine Backstube nebst Verkaufsraum (für landwirtschaftliche Produkte) betreiben. Die Stallungen sollen zu einem Café umgebaut werden. Was sind die steuerlichen Konsequenzen für B?
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