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§ 14 Abs. 2 EStG,§ 6 Abs. 3 EStG

Sachverhalt: A (60 Jahre alt) besitzt 40.000 qm land- und forstwirtschaftliche Flächen, wovon 25.000 qm verpachtet sind. A überträgt die verpachteten Grundstücke unentgeltlich auf seine Tochter B. Die verbleibenden 15.000 qm verkauft er innerhalb kürzester Zeit nach der Schenkung an einen fremden Dritten. Der Veräußerungsgewinn wird nicht als laufender Gewinn versteuert, sondern als Gewinn aus der Betriebsaufgabe mit dem halben Steuersatz. Frage: Liegt Gestaltungsmissbrauch vor, wenn A, vor der Veräußerung seiner gesamten Grundstücke, den Teil, der zurückbehalten werden soll, an seine Tochter verschenkt? Muss zwischen der Schenkung und der Veräußerung der Grundstücke ein zeitlicher Abstand eingehalten werden und wenn ja, wie viel ungefähr?
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