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Hausgarten,Entnahmezeitpunkt

Folgender Sachverhalt: Der Ehemann meiner Mandantin hatte eine Gärtnerei und einen kleinen Weinbaubetrieb, die seine Ehefrau (Erbin) nach Tod des Ehemanns 1996 teilweise eingestellt hatte ohne Betriebsaufgabeerklärung. Die zum Betriebsvermögen gehörenden Flächen, wie Weinbauflächen, wurden teilweise noch weiter bewirtschaftet, die Gärtnerei aber eingestellt. Auf dem bisherigen Grundstück, auf dem die Gärtnerei lag, wurde eine größere Fläche zukünftig bis heute als Hausgarten genutzt. Das Grundstück liegt unweit von der Hofstelle. In einer Inaugenscheinnahme im Jahr 1996 wurde vom Finanzamt festgestellt, dass sich auf ca. 700 qm des ca. 900 qm großen Grundstücks ein Gemüsegarten/Hausgarten befindet, dieser aber bis 1996 betrieblich genutzt wurde. In einem Begleitschreiben zur Inaugenscheinnahme wird dann vom Finanzamt erörtert, dass diese Fläche sich noch im Betriebsvermögen befindet und nicht mit der Wohnung steuerfrei entnommen wurde. Meines Erachtens ist die Aussage des Finanzamts nicht richtig, da auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entnahme abzustellen ist. Zum 31.12.1998 war die Teilfläche definitiv Hausgarten und gehört deshalb m.E. auch zu der steuerfrei entnommenen Fläche. Teilen Sie meine Auffassung? Ich habe in der Literatur keinen passenden Fall hierzu gefunden.
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