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Verpachtung durch Nichtlandwirt,FG München,Urteil vom 10.07.2014,15 K 973/10

Mein Mandant war ursprünglich landwirtschaftlicher Unternehmer mit einem landwirtschaftlichen Betrieb. In den achtziger Jahren wurde ein landwirtschaftliches Grundstück im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen und veräußert. Für diesen Veräußerungsgewinn hat mein Mandant eine §-6b-Rücklage gebildet. Er hat reinvestiert, indem er einen kompletten anderen landwirtschaftlichen Betrieb mit 50 ha mit aufstehendem Wohnhaus, Gebäuden und Rinderställen erworben und diese an einen anderen Landwirt verpachtet hat. Nunmehr steht ein Generationenwechsel an. Das Kind (M) bekommt den Ursprungsbetrieb mit landwirtschaftlichem Vermögen. Es will den Betrieb des Vaters weiterführen. Das Kind (P) soll den reinvestierten Betrieb erhalten. Dieses Kind ist außerhalb der Landwirtschaft tätig und wird es auch bleiben. Ist ein Übertrag zu Lebzeiten möglich ohne die Gefahr der Auflösung stiller Reserven?
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