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Betriebsaufgabe,Mitunternehmer,stille Reserven

Es gibt eine landwirtschaftliche GbR (A + B), die Pferdepensionshaltung betreibt, sowie eine gewerbliche GbR (A + B), die eine PV-Anlage auf dem Gebäude der luf GbR betreibt. Wenn baurechtliche Unklarheiten beseitigt sind, soll die luf GbR aufgegeben und die Halle abgerissen werden. Das kann schnell gehen oder sich noch einige Jahre hinziehen. Der Strom wurde bislang selbst im LuF-Betrieb verbraucht und der Rest eingespeist. Es gibt entgeltliche Abrechnungen der GbRs untereinander. Die Module der PV-Anlage haben allerdings nicht mehr die volle Leistung. Es gibt die Überlegung, die Module auf der Scheune auszutauschen oder sofort auf das private Wohnhaus zu legen, da ja ein Abriss sowieso erfolgen soll. Die PV-Anlage hat eine Leistung von 29 kWp. Das Darlehen ist noch nicht abbezahlt – erst im Jahr 2024. Es gibt eine hohe Einspeisevergütung bis 2029. Die luf GbR soll unter Inanspruchnahme des halben Steuersatzes gem. §§ 16/34 EStG aufgegeben werden. Frage: Gibt es ein Risiko, die gewerbliche GbR weiter bestehen zu lassen und mit den Modulen auf das private Haus „umzuziehen“? Es ist sehr wichtig, den halben Steuersatz bei der Aufgabe der luf GbR nicht zu gefährden.
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