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§ 6 Abs. 3 EStG,Betriebsaufgabe in der Landwirtschaft vs. Buchwertfortführung,Teilbetriebe in der Landwirtschaft

Ein landwirtschaftlicher Betrieb soll wie folgt von der Mutter aufgeteilt werden: Kind 1 erhält die Hofstelle mit 2.500 qm und ehemals L+F-Gebäuden. Hier soll Betriebsentnahme stattfinden und stille Reserven sollen aufgedeckt werden (auch da 1.000 qm steuerfrei schon entnommen wurden für das Privathaus). Kind 2 erhält das landwirtschaftliche Vermögen Weiden und Ackerflächen von ca. 27.000 qm. Diese Flächen sollen L + F-Vermögen nach Übertragung bleiben, da nicht unerhebliche stille Reserven enthalten sind. Frage: Ist eine Übernahme der Flächen als L + F-Vermögen durch Kind 2 möglich ohne Aufdeckung der stillen Reserven, auch wenn L+F bzw. die Hofstelle von den Flächen durch Zuordnung auf Kind 1 getrennt wird?
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