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Entnahme,Wohnung,§ 6 Abs. 3 EStG

Eine Landwirtschaft kann nach § 6 (3) EStG gegen Nießbrauch übergeben werden (Abweichen zum Gewerbebetrieb). In unserem Fall möchte die Tochter (Übernehmerin) ein Wohnhaus errichten. Den Grund und Boden dazu möchte sie nun nach § 13 (5) EStG steuerfrei entnehmen. Ist hierfür ausreichend, dass sie zwar Eigentümerin ist, der Vater (Übergeber) sich allerdings den Nießbrauch an der Landwirtschaft vorbehalten hat?
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