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Erbbaurecht,private Wohnimmobilie,Übergabe

Mein Mandant (Vater V) hat einen landwirtschaftlichen Betrieb (20 ha). Im Jahre 2009 war noch unklar, wer den landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen kann und soll (Söhne K und C). Gleichzeitig wollte der dritte Sohn (Sohn T) in unmittelbarer Nähe des landwirtschaftlichen Betriebs (Garten 800 m² und Wiese 1.000 m²) ein Wohnhaus auf eigene Kosten errichten. Dies hätte zu seiner Zeit zu einer Entnahme in Höhe des Werts der Fläche der Wiese geführt (1.000 m²). Um dies zu vermeiden, hat der Vater und Inhaber des Betriebs dem Sohn (T) ein Erbbaurecht bestellt, um seine Bauvorhaben durchzuführen, und die Baugenehmigung erteilt als Altenteil. Nunmehr soll der landwirtschaftliche Betrieb an den Sohn (T) übertragen werden. Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich? Die Söhne (K und C) erhalten die übliche Abfindung aufgrund des Einheitswerts des landwirtschaftlichen Betriebs. Führt diese Maßnahme zu einer nachträglichen Entnahme der Wiese (Lage im möglichen Baugebiet)? Sollte der V als Grundstückseigentümer das Erbbaurecht abspalten und nicht übertragen? Welche Wirkungen treten ein bei Tod des V?
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