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§ 14 EStG,Tarifbegünstigte Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs

Mein Mandant (Rentner) hat neben seinen „sonstigen Einkünften“ aus seiner Rente weitere Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (L+F). Den Gewinn aus L+F versteuert er gem. § 13a Abs. 3–6 EStG. Die Einnahmen bestehen allesamt aus Pachteinnahmen, die er aus seinem Besitz (L+F-Betriebsvermögen von ca. 4 ha) erzielt. Im Mai 2021 veräußert er nun einen Teil dieser Fläche als „Bauland“ zu einem Erlös von 78 T€. Der Buchwert dieser veräußerten Fläche ist natürlich deutlich geringer, sodass es zu einem relativ hohen Veräußerungsgewinn und damit zu einer relativ hohen Steuerbelastung kommen würde. Sehen Sie eine Gestaltungsmöglichkeit, um die Steuerbelastung möglichst gering zu halten, oder ist der Gewinn aus der Grundstücksveräußerung unumgänglich in voller Höhe zu versteuern? Die ESt.-Erklärung für 2020 meines Mandanten ist bislang nicht erstellt. Man könnte ggf. im Jahr 2020 noch entsprechend reagieren/gestalten, um den Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks zu reduzieren.
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