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§ 55 EStG,Nachweis Betriebsaufgabe

A hat von ihrer Tante landwirtschaftliche Flächen geerbt, welche diese verpachtet hat. Die Tante hatte zuvor die Flächen von ihrer Mutter und diese von ihrem Mann geerbt. Dort hatte der Mann bis in die 1970er-Jahre einen Landwirtschaftsbetrieb geführt und anschließend die Flächen verpachtet. In den 90er-Jahren wurde das Wirtschaftsgebäude verkauft. A verkauft die Flächen, das Finanzamt möchte nun den Veräußerungsgewinn versteuern, da laut Angaben des Finanzamts nie eine Betriebsaufgabe erklärt wurde. Dies ist jedoch nicht mehr nachvollziehbar, da entsprechende Unterlagen fehlen. Aus dem letzten Einkommensteuerbescheid der Tante ist ersichtlich, dass hier Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung veranlagt wurden. Welche Argumente könnte man in vorliegendem Sachverhalt für eine bereits erfolgte Betriebsaufgabe finden? Wie wäre ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln, wenn die Anschaffungskosten und auch der Zeitpunkt der Anschaffung unbekannt sind?
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