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Betriebsaufgabe,Betriebsunterbrechung

Unsere Mandantin, eine Erbengemeinschaft, hat ein Grundstück mit Gebäuden veräußert. Das Finanzamt ist der Meinung, dass es sich um L+F-Vermögen handelt. Die Eltern haben den Acker, ca. 3 Hektar, bis 1987 für Hobbylandwirtschaft als Grünland genutzt. Seither fand keine Nutzung und auch keine Verpachtung statt. Zusätzlich sind noch ca. 2 Hektar Wildwuchs unter Naturschutz vorhanden. Der Nachbar hat das Grünland ab 1988 gelegentlich als Stellfläche für landwirtschaftliche Geräte genutzt und dafür den Wildwuchs beseitigt. Einnahmen wurden nicht erzielt. Das Finanzamt verlangt für die steuerfreie Behandlung eine Aufgabeerklärung oder den Nachweis der parzellenweisen Verpachtung. Unser Argument: Es hat keinen landwirtschaftlichen Betrieb gegeben, eine Aufgabeerklärung ist nicht erforderlich. Eine Verpachtung hat nicht stattgefunden. Frage: Handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, wenn bis 1987 nur eine Hobbylandwirtschaft betrieben wurde und danach keine Nutzung und keine Verpachtung stattfand?
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