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funktional wesentliches Betriebsvermögen,Übergabe gem. § 6 Abs. 3 EStG

Ein Landwirt mit verpachteter Landwirtschaft (3,55 ha) und Forst (10,2 ha) will den gesamten Betrieb zu Buchwerten am 16.05.2022 an seinen Sohn übergeben. Fraglich ist, ob die Buchwertfortführung (§ 6 Abs. 3 EStG) möglich ist, da der Vater a) zwei Grundstücksverkäufe von insgesamt 3.513 m² vor Übergabe vorgenommen hat und b) seine Tochter bei der Übergabe einen Bauplatz von 774 m² erhalten soll. Angaben: Gesamte landw. Fläche vorher 40.521 m² Verkauf 1 am 14.04.2021 ./. 1.000 m² Verkauf 2 am 23.02.2022 ./. 2.513 m² Entnahme Bauplatz bei Übergabe am 16.05.2022 ./. 774 m² Wenn man alles abzieht, erhält der Sohn nur noch 89,42 %, da die Abgänge 4.287 m² von 40.521 m² und somit 10,58 % ausmachen. Meines Wissens dürfen max. 10 % wegfallen, so dass 90 % der Flächen als funktional wesentlich übrig bleiben. Werden die voll steuerpflichtigen Verkäufe des Vaters drei Monate bzw. 13 Monate vor der Übergabe evtl. nicht mitgerechnet? Oder fällt dieser Zeitrahmen noch in die sog. Gesamtplan-Rechtsprechung und ist für die Buchwertfortführung schädlich?
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