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Gewerbliche Infizierung und Prägung einer GbR mit landwirtschaftlichen Einkünften,Betrieb einer PV-Anlage,Umstrukturierung gewerblicher in landwirtschaftliche Einkünfte

Es gibt eine H-GbR, gegründet im Jahr 2018. Gesellschafter sind die B eG zu 49 %, die B GmbH zu 49 % und der Einzelunternehmer L zu 2 %. „Eigentlich“ handelt es sich um ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen. Allerdings ist aus formellen Gründen (Gesellschaftsvertrag) ein gewerbliches Unternehmen angemeldet worden. In der GbR befindet sich auch eine PV-Anlage, die wahrscheinlich zu einer gewerblichen Infektion der GbR führen könnte. Nun soll L aus der Gesellschaft ausscheiden. In dem Zuge wurde überlegt, doch eine landwirtschaftliche GbR daraus zu gestalten, indem die PV-Anlage aus der GbR heraus verkauft würde. Nun prüft das Finanzamt gerade die GbR. Es gibt sehr hohe Anlaufverluste durch Renovierungen und Umstrukturierungen. Es droht durch die Fragestellung der Betriebsprüfung meines Erachtens nach Liebhaberei. Es gibt parallel dazu hohe Verlustvorträge in der Gewerbesteuer. Fragen: Was ist aus Ihrer Sicht strategisch am besten? Sollte versucht werden, die gewerbliche GbR in eine LuF-GbR umzuwandeln, da man dort viel längere Zeiten als Prognosezeiträume für Liebhaberei annimmt? Es geht ja um die Rettung der ertragsteuerlichen Verluste der Vorjahre. Allerdings fallen dann die hohen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge weg. Aber eine LuF-GbR hat ja generell auch gar keine Gewerbesteuer zu zahlen, also ist es doch wieder egal?
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