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§ 13a EStG,H 13.3 EStH,R 13.5 EStR

Ein Landwirt, der bisher seine Einkünfte nach § 13a EStG erklärt hat, bekommt vom Vater weitere Flächen und hat die 20-ha-Grenze überschritten. Es wird ab 01.01.2022 eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. Er hat auch Tiere im Bestand, Wert ca. 70.000 €, die in der Zukunft verkauft werden. Frage: Wie werden diese Tiere bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung berücksichtigt, mit 70.000 € im Jahr 2022 als Wareneinkauf?
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