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Pachtentgelt in Form von Genussscheinen,Einkünfte nach § 13 oder § 20 EStG

Mein Mandant verpachtet seinen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb und bekommt von einer Erzeugergemeinschaft eine Auszahlung auf Genussscheine i.H.v. 1.657,57 €. Unterliegt dieser Betrag der Einkommensteuer? Wenn ja, welcher Einkunftsart ist er zuzuordnen, Einkünfte aus L+F oder Kapitaleinkünfte?
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