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§ 6 Abs. 3 EStG,§ 13 Abs. 5 EStG,Entnahmegewinne von Grund und Boden in der Landwirtschaft

Stpfl. A besitzt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Eigentumsflächen von ca. 40 ha. Sie hat ihren Enkelsohn adoptiert und verpachtet die Flächen an ihn. Eine Hofübertragung hat bisher nicht stattgefunden. Sie hat jedoch mit Übergabevertrag vom 12.11.2020 im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück mit der Größe von 1.629 m² zur Bebauung mit einem Wohnhaus. Die Fläche befindet sich bei der Stpfl. A im Betriebsvermögen (Gesamt 2.613 qm – 13.117,26 € – Buchwert für 1.629 qm somit 8.177,58 €). Der Bodenrichtwert wurde vom FA mit 50 €/qm angegeben. Frage: Ist die Übertragung zu versteuern oder gibt es im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Gestaltungsmöglichkeiten?
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