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Realteilung,Niedersächsisches FG v. 7.2.2017,13 K 204/15

Die Mutter meiner Mandanten hat einen ruhenden L+F-Betrieb (das wusste keiner mehr), der im Wege des Erbfalls auf drei Erben übergegangen ist. Nun setzen sich diese Erben auseinander und teilen die Grundstücke untereinander auf. Das Finanzamt macht jetzt daraus eine Betriebsaufgabe und will den Gewinn nach § 55 EStG ermitteln. Ist dies richtig?
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