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Tierzucht,Jagdpacht zur Tiererzeugung,einheitlicher Betrieb

Mein Mandant betreibt einen Damwildhof mit Rinderzucht auf 8,4424 Hektar Eigentumsfläche in Weidehaltung. Zusätzlich wurde ein Jagdbezirk mit einer Fläche von 390 Hektar zugepachtet. Sowohl aus der Rinderzucht als auch aus der Jagd haben sich in der (andauernden) Anlaufphase Verluste ergeben. Geschäftszweck ist die Dam-, Rotwild- und Rinderzucht und der Verkauf des Bio-Fleisches aus Zucht und Jagd über einen eigenen EG-Schlachthof. Im Rahmen einer Betriebsprüfung soll nun aufgrund eines fehlenden betrieblichen Zusammenhangs die Jagd der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Kann das so sein?
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