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Betriebszerschlagung,Teilbetrieb

Unser Mandant hat 2002 von seinem Vater einen landwirtschaftlichen Betrieb übertragen bekommen. Der Mandant möchte dieses Jahr noch seinen landwirtschaftlichen Betrieb zur Hälfte auf den Sohn und zur Hälfte auf die Ehefrau übertragen. Der Mandant ist in gesetzlicher Gütertrennung verheiratet. Ziel ist es, durch die Übertragung auf die Ehefrau zu ermöglichen, dass der Sohn später (frühestens in einem Jahr) von seiner Mutter den anderen Anteil übertragen bekommt. Wir sehen folgendes Problem: Der landwirtschaftliche Betrieb ist nicht so groß, dass er sich in zwei Teilbetriebe teilen lässt. Wenn nunmehr ein einheitlicher Betrieb auf zwei verschiedene Personen übertragen wird, könnte es sich in der Einkommensteuer eine Betriebszerschlagung ergeben, welche zur Aufdeckung von erheblichen stillen Reserven führt. Dies muss vermieden werden. Deshalb unsere Frage: Ist die vorgesehene Übertragung ohne Aufdeckung von stillen Reserven möglich? Dass die Mutter den Anteil an der Landwirtschaft nicht kurzfristig an den Sohn weitergeben kann, ist uns unter dem Gesichtspunkt Gesamtplan bewusst.
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