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Bewertung,Grundvermögen,Gewillkürtes Vermögen

Ein Mandant von mir ist Landwirt. Ein Energieunternehmen ist an ihn herangetreten und möchte Teile seines Ackerlands pachten, um dort eine Photovoltaikanlage zu bauen. Diese Photovoltaikanlage soll dort 20 Jahre stehen. Erste Frage: Verliert das Grundstück dadurch seine Eigenschaft als Betriebsvermögen und muss in das Privatvermögen überführt werden? Dann steht im Vertrag, dass die Laufzeit des Pachtvertrags 20 Jahre sein soll. Dadurch wird es m.E. zu Grundvermögen und verliert bewertungsrechtlich seinen Status als Stückländerei. Kann man das umgehen, wenn man im Vertrag eine 15-jährige Laufzeit vereinbart mit der Option, dass eine Seite (der Pächter) diese Laufzeit nach Ablauf um fünf Jahre verlängern kann (also praktisch eine einseitige Option, der Verpächter könnte eine Verlängerung nicht verhindern)? Würde die Finanzverwaltung das akzeptieren?
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