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VuV oder Betrieb,FG München v. 10.7.2014,15 K 973/10

Eine Mandantin hat vor über 20 Jahren eine landwirtschaftliche Fläche geerbt und diese an zwei Bauern zur Schafszucht vermietet. Die Einkünfte wurden (irrtümlicherweise) als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angegeben, obwohl es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung waren. Jetzt im Jahr 2021 wurde die Fläche veräußert. Die Mandantin fragt nun, ob die Steuererklärung für 2020 erstellt werden kann und wie man das Problem bezüglich eines eventuell anfallenden Aufgabegewinns lösen kann. Kann man die bisher erklärten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nachträglich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umdeklarieren (z. B. nach § 129 AO, offenbare Unrichtigkeit) und somit den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des Landes umgehen? Oder gibt es aufgrund des vorangegangenen Erbes eine Möglichkeit, dass der Verkaufserlös aus dem Land steuerfrei bleibt oder gar nicht als Aufgabegewinn erklärt werden muss? Das Grundstück wurde nie als Anlagevermögen deklariert; es wurden nur die Pachteinnahmen und ein paar Kosten für Grundsteuer und Kammerumlage angesetzt.
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