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Holznutzung,Forstwirtschaft,Zuschuss

Ein nach der Durchschnittsbesteuerung besteuernder Forstwirt erhält Zuschüsse aus einem EU-Programm zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft. Dazu hat er auch Aufwendungen. Fragen: Unterliegen diese Zuschüsse ebenfalls der Besteuerung nach § 13a EStG und wenn nicht, sind das überhaupt Einnahmen aus LuF? Wenn keine Durchschnittsbesteuerung für Zuschüsse anwendbar ist, sind dann die zuzuordnenden Ausgaben auch zu 100 % abzugsfähige Betriebsausgaben?
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