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Entnahme Wohnhaus,Hausgarten

Folgender Sachverhalt: Die Kinder haben von ihrem Vater einen landwirtschaftlichen Betrieb geerbt, bestehend aus einer Hofstelle und 2 Hektar Land. Aufgrund des Konkurses des Sohns wurde eine Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet und im Jahr 2014 das Grundstück versteigert. Die Schwester erwarb das Grundstück. Da die Schwester das komplette Grundstück zurückerworben hat, war lange Zeit eine Betriebsaufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs zwingend? Im Juli 2019 wurde die Hofstelle auch versteigert zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. In der Versteigerung erwarben jetzt die Schwester und deren Mann als Eheleute jeweils zu 50 % die Hofstelle. Daraus ergibt sich folgende Frage: Sollte ich 2014 oder 2019 eine Privatisierung vornehmen, kann ich dann noch das Wohnhaus und den Garten steuerfrei entnehmen? Das Wohnhaus wurde bisher immer von dem Bruder genutzt und stand die letzten Jahre leer.
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